WESSELHOEFT
Gefahrgutservice & Beratung
Alle wichtigen neuen Themen rund um Gefahrgut erfahren Sie hier!
Unser Team
besteht aus fest angestellten Mitarbeitern, wie auch frei beruflichen
Mitarbeitern, die täglich über sich hinaus wachsen, um unseren Kunden mit
langjährigen „Know-how“, Initiative und Verantwortung, zufrieden zu stellen.
Aktuell suchen wir:
- Sicherheitsbeauftrage/ n
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
Weitere Informationen finden Sie unter
Jobs
Beitrag vom 31.07.2024
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Einführung einer Freistellungsregelung für Privatpersonen zur Beförderung von Abfällen z.B. zur Sammelstelle oder Wertstoffhof (1.1.3.1 a) ii))
Beförderungsregelung für Asbest in CV38/ CW38
11 Neue UN Nummern
z.B. für Natrium-Ionen-Batterien
Geänderte und neue Sondervorschriften
KLARSTELLUNG: Unterweisung 3.4 ADR (begrenzte Menge)
Neue Verpackungsanweisungen
Dokumentation Abfälle
Bau- und Prüfvorschriften
Neue AP´s zur Beförderung in loser Schüttung
KLARSTELLUNG: Mitzuführende Papiere
Elektrische Ausrüstung
Beitrag vom 30.07.2024
Liebe Geschäftspartner,
zu dieser besonderen Zeit des Jahres möchten wir uns bei Ihnen für die erfolgreiche Zusammenarbeit bedanken. Wir schätzen Ihre Unterstützung und das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen. Möge das kommende Jahr mit Freude, Erfolg und neuen Möglichkeiten gefüllt sein. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!
Mit herzlichen Grüßen
ihr Team vom Wesselhoeft Gefahrgutservice
Beitrag vom 18.12.2023
Klebstoffe, Schäume, Lacke, Beschichtungs- und Dichtstoffe – in vielen Handwerksberufen ist eine Arbeit ohne sie kaum denkbar. Doch häufig enthalten solche Stoffe wie Isocyanate oder Diisocyanate.
Diese Chemikalien sind Grundbausteine für Polyurethan (PU).
In der noch nicht ausgehärteten Form gelten sie als giftig und krebsverdächtig. Vor allem aber führen sie zu Atemwegs- und Hauterkrankungen, wenn sie falsch angewendet werden.
Alle fünf Jahre müssen sie die Schulung wiederholen. Chefs sind verpflichtet, dies zu dokumentieren.
Selbstverständlich bieten wir auch hierfür eine InHouse Unterweisung an. Anfragen für ihren Unterweisungstermin richten sie bitte an:
info(at)wesselhoeft-gefahrgutservice.de
Der Hinweis auf die Schulungspflicht muss seit dem 24. Februar dieses Jahres auf jeder Packung stehen. Dazu verpflichtet die EU-Verordnung die Hersteller ebenso wie zum Angebot der Schulungen.
Wichtig: Auch geschulte Anwender müssen trotzdem noch eine Unterweisung gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung bekommen.
Schon in geringer Konzentration können DiIsocyanate den Anwender „sensibilisieren“. Haut- oder Augenkontakt ist kritisch, weileinerseits eine lokale Reaktion auftreten kann, oder daraus eine Atemwegserkrankung entstehen kann. Folgende Grundregeln gelten für den Umgang mit DiIsocyanaten:
- Schutzbrille tragen: In diesem Fall die Augen für mindestens 15 Minuten mit viel Wasser spülen, die Augenlider dafür weit öffnen, Kontaktlinsen entfernen und schnellstmöglich zum Augenarzt.
- Hautkontakt vermeiden: Körperbedeckende Kleidung und Schutzhandschuhe bewahren davor, dass noch nicht ausgehärtetes Polyurethan auf die Haut kommt. Gerät doch Schaum auf die Haut, die Stelle mit viel Wasser und Seife abwaschen, keine Lösungsmittel verwenden.
- Gut lüften: So lange der PU-Schaum nicht ausgehärtet ist, intensiv lüften. In engen Räumen, die sich nicht belüften lassen, keinen PU-Schaum nutzen.
- Sicherer Umgang mit Bauschaumdosen
- Niemals beschädigte Dosen verwenden
- Nicht in der Nähe von offenem Feuer oder auch nur einer Zigarette nutzen und nicht erhitzen
- PU-Dosen niemals im Auto lassen, z.B. im Sommer.
- Dosen aufrecht transportieren.
Beitrag vom 15.12.2023
Schon 2017 und mit der Sondervorschrift 188 wurde die Kennzeichnung von kleinen Lithiumbatterien wesentlich erleichtert. Noch einfacher ist die Batteriekennzeichnung gemäß der neuen ADR, in welcher auf die Angabe der Telefonnummer des Absenders komplett verzichtet wird. Unter dem Batteriepiktogramm muss nur noch die richtige UN-Nummer angegeben werden. Grundlage für diese Änderung finden Sie im ADR-Teil 5 „Vorschriften für den Versand“, Abschnitt 5.2.1.9.2 „Kennzeichen für Lithiumbatterien“.
Die Übergangsfrist endet Mitte 2023
Beitrag vom 26.04.2023