WESSELHOEFT
Gefahrgutservice & Beratung
Vorteile eines externen Gefahrgutbeauftragten
Ein Gefahrgutbeauftragter benötigt nicht nur die vorgeschriebene Ausbildung und Prüfung für die jeweiligen Verkehrsträger, sondern muss sein Fachwissen auch kontinuierlich aktualisieren.
Das Gefahrgutrecht unterliegt regelmäßigen Änderungen. Die entsprechenden Vorschriften werden fortlaufend angepasst und sind nach den jeweils geltenden Übergangsfristen umzusetzen.
Darüber hinaus ist eine regelmäßige Fortbildung mit erfolgreicher Verlängerungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich.
Gemäß ADR/RID muss der Gefahrgutbeauftragte über die notwendige Fachkunde, geeignete Arbeitsmittel sowie ausreichende zeitliche Ressourcen verfügen, um seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können.
Dazu gehört insbesondere der Zugriff auf aktuelle Fachliteratur und relevante Rechtsvorschriften.
Schulungen und Unterweisungen
Alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen entsprechend ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten regelmäßig unterwiesen werden. Hierzu gehören insbesondere:
• vom Absender oder Fahrzeughalter beschäftigte Mitarbeitende
• Be- und Entladepersonal
• sonstige mit Gefahrgutprozessen befasste Personen
Die Unterweisungen werden aufgabenbezogen durchgeführt und dokumentiert. Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zu Inhalten und Dauer der Schulung.
Weitere gesetzliche Aufgaben
Zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gehören unter anderem:
• regelmäßige Überwachung der beauftragten und verantwortlichen Personen
• Dokumentation der Überwachungsergebnisse und Erstellung entsprechender Protokolle
• transparente Darstellung von Verbesserungspotenzialen und festgestellten Mängeln
• unverzügliche Information der Unternehmensleitung über festgestellte Mängel sowie Unterstützung bei deren Beseitigung
• Erstellung des Jahresberichts innerhalb der gesetzlichen Fristen
• Erstellung von Unfallberichten bei ereignisbezogenen Vorkommnissen
• Unterstützung bei der Umsetzung der Sicherungsvorschriften gemäß Kapitel 1.10 ADR
Der Unternehmer ist verpflichtet, die vorgeschriebenen Berichte entsprechend der gesetzlichen Anforderungen aufzubewahren und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Unsere Leistungen als externer Gefahrgutbeauftragter
Die Firma WESSELHOEFT unterstützt Ihr Unternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung der Gefahrgutvorschriften und steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Unser Leistungsumfang umfasst unter anderem:
• Schulung und Überwachung beauftragter Personen
• Schulung und Überwachung sonstiger verantwortlicher Personen
• Überwachung von Beförderungseinheiten
• Beratung zu Fahrzeugen, Beförderungseinheiten und Lagereinrichtungen
• Unterstützung bei der Auswahl zulässiger Verpackungen sowie beim Verpacken gefährlicher Güter
• Beratung zu Kennzeichnung und Bezettelung von Verpackungen, Containern und Fahrzeugen
• Unterstützung bei der Erstellung von Beförderungspapieren für alle relevanten Verkehrsträger
• Bereitstellung schriftlicher Weisungen in den erforderlichen Sprachen
• Bereitstellung von Checklisten für interne Kontrollen und Überwachungen
• Beratung zu transportrechtlichen Vorschriften der jeweiligen Gefahrgutklassen
• Unterstützung bei der Mängelbeseitigung und Dokumentation
• Erstellung von Bestellungsurkunden
• Unterstützung bei Vertreterregelungen
• Erstellung und Überarbeitung betrieblicher Anweisungen
• Unterstützung bei behördlichen Anhörungen
• Unterstützung bei Anzeigen und Meldungen im Gefahrgutbereich
• Erstellung des Jahresberichts gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
• Vorbereitung auf Audits und Zertifizierungen im Gefahrgutbereich
• Hilfestellung bei Erstellung von Sicherungsplänen gemäß Kapitel 1.10 ADR
• Notfallunterstützung über unsere 24-Stunden-Erreichbarkeit
Hinweis: Die genannten Leistungen stellen einen Auszug unseres Leistungsangebots dar.
Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen individuell bei allen Fragen rund um das Gefahrgutrecht und die sichere Organisation von Gefahrguttransporten.