WESSELHOEFT
Gefahrgutservice & Beratung
Warum
Ladungssicherung?
Wer kennt das nicht… ein Fußgänger läuft
unerwartet auf die Straße, in einer Kurve taucht unerwartet ein Stauende auf.
Nach dem kräftigen Tritt auf das Bremspedal fliegen unbefestigte Gegenstände
aus dem Fond nach vorn. Handelt es sich um den Transport von Gütern -
Betonfertigteilen, Natursteinplatten, Kies oder jedes andere Produkt - kann die
herabfallende Ladung zu katastrophalen Unfällen führen. Die DGUV Vorschrift 70
(Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Fahrzeuge) sagt in §37, Abs. 4, dass
Ladung so verstaut und gesichert werden muss, dass eine Gefährdung von Personen
ausgeschlossen ist.
Verantwortung?
Jeder PKW- und LKW-Fahrer weiß, dass er
für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich ist. Niemand
würde auf die Idee kommen, in ein Fahrzeug mit defekten Bremsen zu steigen.
Ebenso ist der Fahrer jedoch auch für die Sicherung der Ladung verantwortlich.
Hinweise lassen sich in §§22, 23 der StVO (Straßenverkehrsordnung) und der
BG-Vorschrift „Fahrzeuge” (DGUV Vorschrift 70).
So sind im
gewerblichen Güterverkehr verantwortlich für die Sicherheit der Ladung:
- der
Verlader
- der
Fahrzeughalter
- der
Fahrer
- der
Absender
Rechtsfolgen:
Werden die
Vorschriften nicht eingehalten, verstoßen die oben genannten Beteiligten gegen
StVO, StVZO, AGB, GGVSEB, ADR.
- Ab Mai 2014 Ladungssicherungsverstöße bei Gefahrguttransporten - Punkte für
Verlader, Beförderer und Fahrzeugführer Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am
20. September 2013 die 9. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet
(BR-Drucksache 676/13 vom 10.9.2013). Gemäß der Anlage 13 (zu § 40 FeV) werden
damit ab 1. Mai 2014 auch Verstöße gegen die GGVSEB, soweit sie den
Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR betreffen (Ladungssicherung), für den tatsächlichen
Verlader, den Fahrzeugführer und den Beförderer nicht nur wie bisher mit einem
relativ hohen Bußgeld sondern zusätzlich mit 1 Punkt im
Fahreignungsregister belegt.
Wir bieten Ihnen Ladungssicherungsseminare durch anerkannte Ausbilder
gemäß VDI 2700a, DIN EN 12195-1:2010, StVO §22 und §23, StVZO §30 und §31, DGUV
Vorschrift 70, ADR 7.5.7 an.
Sie können uns bei Fragen auch gerne direkt schreiben.