WESSELHOEFT
Gefahrgutservice & Beratung
§ 64 WHG gibt vor, welche Unternehmen
einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen haben. Diese beraten und
unterstützen die Anlagenbetreiber und deren Beschäftigte beim Betrieb von
Abwasseranlagen und allen weiteren Bereichen des Gewässerschutzes und sind
verantwortlich für die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften und
Auflagen.
Die wichtigsten Aufgaben des
Betriebsbeauftragten
Einhaltung aller relevanten
Vorschriften
Ein Gewässerschutzbeauftragter ist für die
Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse
des Gewässerschutzes verantwortlich. Diese Aufgabe erfüllt er u.a. durch:
Überwachung und Kontrolle der Anlage
· durch regelmäßige Kontrollen der Abwasseranlagen
hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit, deren ordnungsgemäßem Betrieb und
Wartung,
· durch Messungen der Menge sowie der
Eigenschaften des Abwassers bzw. der Inhaltsstoffe sowie
· durch Aufzeichnungen über die Ergebnisse der
Kontrollen und Messungen.
Dabei kann der Gewässerschutzbeauftragte
durch die jeweils zuständige Fachabteilung unterstützt werden – etwa durch die
Bereitstellung von Betriebs- und Analysedaten sowie sonstiger Informationen.
Mitteilung festgestellter Mängel
Stellt ein Gewässerschutzbeauftragter
Mängel fest, so hat er diese dem Benutzer des Gewässers mitzuteilen und
Maßnahmen zu deren Beseitigung vorzuschlagen. Eine Meldepflicht gegenüber der
Behörde besteht nicht.
Auswahl der Abwasserbehandlungsverfahren
Neben dieser Überwachungspflicht hat der
Gewässerschutzbeauftragte auch darauf hinzuwirken, dass die geeigneten
Verfahren für die Behandlung des Abwassers zum Einsatz kommen und die dabei
anfallenden Reststoffe einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung
zugeführt werden.
Verminderung der Abwasserbelastung und
des -anfalls
Ein Gewässerschutzbeauftragter hat im
Betrieb auch darauf hinzuwirken, dass im Betrieb Abwasser
vermindert oder vermieden wird. In diesem Sinne soll er Verfahren optimieren
und neue vorschlagen, mittels derer eine Kreislaufführung bzw. Mehrfachnutzung
von Wasser ermöglicht oder die Belastung des Abwassers vermindert wird.
Generell hat er auf eine umweltfreundliche Produktion hinzuwirken.
Informationen der Betriebsangehörigen
Der Gewässerschutzbeauftragte des
Betriebs muss mit Unterstützung des Betreibers die Betriebsangehörigen über die
im Betrieb verursachten Belastungen des Abwassers sowie über entsprechende
Gegenmaßnahmen aufklären.
Dies beinhaltet sowohl die Reinigung des
Abwassers vor Abgabe in das Gewässer als auch technische Einrichtungen,
Änderungen an den Anlagen oder das Verhalten der Mitarbeiter selber. Die Info
kann z.B. durch Aushang der Untersuchungsergebnisse, Broschüren oder bei
Betriebsversammlungen erfolgen, aber auch durch Schulungen, Einweisungen
oder Einzelgespräche.
Berichterstattung des
Gewässerschutzbeauftragten
Über alle Maßnahmen, die der
Gewässerschutzbeauftragte bezüglich seiner Aufgaben durchgeführt hat, sowie
über die weiterhin beabsichtigten Maßnahmen, muss er dem Benutzer jährlich
Bericht erstatten. Dieser Bericht muss schriftlich verfasst werden. Ein derartiger
schriftlicher Jahresbericht könnte wie folgt gegliedert sein:
· Übersicht über die Abwasserbehandlungsanlagen im
Berichtsjahr
· Darstellung gewässerrelevanter Ereignisse
· Darlegung der Einhaltung der wasserrechtlichen
Auflagen (Darstellung eines Ist-/Sollvergleichs)
· Inbetriebnahme wesentlicher Anlagenteile
· Dokumentation der Investitionen im Berichtsjahr
· Darstellung der Entwicklung zukünftiger wasserrechtlicher
Aufgaben
· langfristige Investitionsprogramme
· Darstellung der Konsequenzen, die sich für das
Unternehmen ergeben