WESSELHOEFT
Gefahrgutservice & Beratung
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit hat der
Auftragnehmer die Aufgabe, den Auftraggeber beim Arbeitsschutz und bei der
Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der
menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Wir haben:
- Den Auftraggeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die
Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei,
- Der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von
sozialen und sanitären Einrichtungen.
- Der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von
Arbeitsverfahren, und Arbeitsstoffen, der Auswahl und Erprobung von
Körperschutzmitteln.
- Der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der
Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie, der Beurteilung der
Arbeitsbedingungen.
- Die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor
der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung
sicherheitstechnisch zu überprüfen.
- Die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und die
festgestellten Mängel dem Auftraggeber oder sonst für den Arbeitsschutz
und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen mitzuteilen, Maßnahmen
zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung
hinzuwirken, auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten.
- Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die
Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber
Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfällen vorzuschlagen.
- Darauf hin zu wirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den
Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend
verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren,
denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtung und
Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung
der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
- Erstellung von Betriebsanweisungen/ Gefährdungsbeurteilungen
- Hilfestellung bei Erstellung von
Betriebsanweisungen/ Gefährdungsbeurteilungen
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