WESSELHOEFT
Gefahrgutservice & Beratung
Vorteile eines externen Gefahrgutbeauftragten
Der Gefahrgutbeauftragte muss nicht nur eine entsprechende Ausbildung (je Verkehrsträger) samt Prüfung absolvieren, er muss auch stets auf dem neusten Stand aller wichtigen und relevanten Änderungen bzw. Vorschriften des Gefahrgutrechtes sein. Alle 2 Jahre Neuerungen im Gefahrgutrecht mit halbjährlicher Übergangsfrist. Alle 5 Jahre Fortbildung mit Prüfung vor der Industrie-und Handelskammer.
Das ADR/ RID stellt die ausdrückliche Forderung, dass der Gefahrgutbeauftragte in der Lage sein muss, seine Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gehören Arbeitsmittel und auch Literatur, genauso wie die Zeit, die nachweislich zur Verfügung stehen muss.
Alle Personen, die an einem Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen regelmäßig und ausreichend geschult werden.
· Vom Fahrzeughalter oder Absender beschäftigtes
Personal
· Das be- und entladende Personal
· Sonstiges betroffenes Personal
Die Unterweisung muss entsprechend den Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Personen geschult werden. Hierüber ist eine Teilnahmebescheinigung mit Inhalt und Zeiten auszustellen.
Weitere Punkte sind zu erfüllen:
· Regelmäßige Überwachungen der beauftragten uns
sonstigen verantwortlichen Personen. Es werden dementsprechende Protokolle
erstellt, so dass Schwachstellen für sie transparent werden. Sie können
jederzeit der Behörde nachgewiesen werden.
· Unverzügliche Anzeige von Mängeln an den
Unternehmer oder Inhaber des Betriebes (auf Mängelbeseitigung hinwirken)
· Erstellung eines Jahresberichtes innerhalb eines
halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres
Aufbewahrung durch den Unternehmer: fünf
Jahre; Vorlage auf Verlangen der zuständigen Überwachungsbehörden
· Erstellung eines Unfallberichtes
· Einführung der Security-Vorschriften (Kapitel
1.10 ADR)
Der externe Gefahrgutbeauftragte bietet jederzeit die erforderliche Rechtssicherheit in Sachen des Gefahrgutrechtes. Die Fa. WESSELHOEFT ist 24 Stunden erreichbar.
Dies ist nur ein Auszug: Wir sorgen
dafür, dass Ihr/ dem Unternehmen kein Organisationsverschulden vorgeworfen
werden kann!
Bezüglich:
· Schulungen und Überwachung der beauftragten
Personen
· Schulungen und Überwachung der sonstigen
verantwortlichen Personen
· Überwachung der Beförderungseinheiten
· Beratung bezüglich Beförderungseinheiten und
Lager
· Beratung und Hilfestellung der ordnungsgemäßen
Verpackungen und des Verpackens
· Kennzeichnungen und Bezettelungen von
Verpackungen, Containern usw.
· Erstellung der Beförderungspapiere aller
Verkehrsträger
· Bereitstellung der Schriftlichen Weisung aller
gewünschten Sprachen · Bereitstellung der Checklisten zur Überwachung:
o verpackter
Ware/ lose Schüttung/ beauftragte Personen usw.
· Transportvorschriften je Klasse
· Einleiten der Mängelbeseitigung
· Unterstützung beim Schreiben des Mängelberichtes
· Erstellung von Bestellungsurkunden
· Unterstützung bei der Festlegung der
Vertreterregelung
· Unterstützung bei der Erstellung von Anweisungen
· Bearbeitung von Anhörungen
· Anzeigen im Gefahrgutbereich
· Erstellen des Jahresberichtes gemäß
Jahresberichtes gemäß GbV §8 · Vorbereitung zur Zertifizierung im
Gefahrgutbereich
· Erstellung des Sicherungsplanes nach Kap. 1.10
ADR
· 24 Stunden Erreichbarkeit durch Notfalltelefon!
Gerne
unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.