WESSELHOEFT
Gefahrgutservice & Beratung
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine
schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem
Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der
Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Aufgaben:
Der Brandschutzbeauftragte sollte den
Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/ Unternehmer,
Betriebsleiter, Behördenleiter) als zentraler Ansprechpartner für alle
Brandschutzfragen im Betrieb beraten und unterstützen. Dabei sollte er als
sogenannte Stabsfunktion direkt dem Auftraggeber beratend zur Seite stehen. Der
Brandschutzbeauftragte ist daher in der Regel nicht weisungsbefugt. Der
Brandschutzbeauftragte übt eine beratende und koordinierende Tätigkeit aus.
Dies ist nur ein Auszug:
· Erstellen/ Fortschreiben der Brandschutzordnung
(Teile A, B, C)
· Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung
an Arbeitsplätzen
· Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und
Explosionsgefahren
· Mitwirken bei der Ausarbeitung von
Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
· Mitwirken bei baulichen, technischen und
organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
· Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher
Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den
Brandschutz betreffen
· Mitwirken bei der Umsetzung des
Brandschutzkonzeptes
· Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne,
usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
· Planen, organisieren und durchführen von
Räumungsübungen
· Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und
Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
· Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren
Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
· Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der
Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen
Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
· Unterstützen der Führungskräfte bei den
regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
· Prüfen der Lagerung und/ oder der Einrichtungen
zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
· Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für
Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
· Kontrollieren, dass festgelegte
Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten
werden
- Dokumentieren
aller Tätigkeiten im Brandschutz
Gerne
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